#1 Die Versprechen des Völkerrechts

Shownotes

Die Veranstaltung fand am 7.11.2024 im HAU1 statt.

Unter dem Eindruck zweier Weltkriege einigte sich die internationale Gemeinschaft auf überstaatliche Prinzipien, um die Beziehungen zwischen einzelnen Staaten zu verrechtlichen. Daraus erwuchs eine Weltordnung, die in der UN-Charta von 1945 ihren Fluchtpunkt fand und aus der heraus die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Genfer Flüchtlingskonvention und das humanitäre Völkerrechthervorgegangen sind.

Es ging um Grundprinzipien des Umgangs und der Konfliktlösung zwischen Staaten und damit um eine neue Ordnung der Welt, die ihren Fluchtpunkt in der Charta der Vereinten Nationen von 1945 fand und aus der die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Genfer Flüchtlingskonvention und das humanitäre Völkerrecht hervorgegangen sind.

Diesen historischen Errungenschaften ist es zu verdanken, dass heute zwischen Staaten ein allgemeines Gewaltverbot gilt, dass Geflüchtete Schutz genießen sollen und die Zivilbevölkerung bei kriegerischen Auseinandersetzungen zu schonen ist.

In der ersten Ausgabe der neuen HAU-Diskursreihe “On Justice” geht es um Rückblicke und Ausblicke. Was waren die entscheidenden Zäsuren der völkerrechtlichen Entwicklung? Stehen wir gerade wieder an einer solchen Zäsur? Welche Potenziale stecken im Völkerrecht heute und wie bewährt sich das Völkerrecht im heutigen Handgemenge der Kriege und Krisen? Was lässt die Bilanz der Durchsetzung des Völkerrechts befürchten oder erhoffen? Was kommt - und vor allem: Was tun?

Es diskutieren:

Andreas Schüller leitet den ECCHR-Programmbereich Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung. Seit 2009 arbeitet er beim ECCHR unter anderem zu bewaffneten Drohnenangriffen, dem Folterprogramm der USA, Misshandlungen durch britische Soldaten im Irak sowie zu Völkerstraftaten in Syrien, Sri Lanka, Kolumbien und der Ukraine. Er ist europaweit in nationalen Strafverfahren nach dem Weltrechtsprinzip tätig, ebenso vor dem Internationalen Strafgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Kristina Hatas ist Fachreferentin für völkerrechtliche und menschenrechtliche Grundsatzfragen bei Amnesty International. Ihr Schwerpunkt liegt dabei u.a. auf den Themen Klimagerechtigkeit, Wirtschaft du Menschenrechte und Menschenrechte im digitalen Zeitalter. Die studierte Völkerrechtlerin hat zuvor am Hertie Centre for Fundamental Rights gearbeitet und geforscht.

Dr. Nahed Samour ist Rechts- und Islamwissenschaftlerin und forscht an der Radboud University. Sie studierte an den Universitäten Bonn, Birzeit/Ramallah, London (SOAS), Berlin (HU), Harvard und Damaskus. Von 2014 bis 2018 lehrte sie als Junior Faculty am Harvard Law School Institute for Global Law and Policy. Von 2019-2022 war sie Core Emerging Investigator am Integrativen Forschungsinstitut Recht & Gesellschaft der Humboldt-Universität zu Berlin.

Prof. Dr. Matthias Goldmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht an der EBS-Universität. Außerdem ist er Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Seine Forschungsschwerpunkte sind das Recht und die politische Ökonomie des Finanzwesens sowie die Theorie und Geschichte des Europa- und Völkerrechts, insbesondere deren koloniale Vergangenheit.

Moderation:

Armaghan Naghipour ist Rechtsanwältin im Migrations- und Antidiskriminierungsrecht und ehemalige Staatssekretärin für die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung im Land Berlin. Naghipour ist im Vorstand der neuen deutschen Organisationen und Gründerin der Berliner Regionalgruppe des Vereins Anwältinnen Ohne Grenzen.

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